Marienhaus Bildung
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Im folgenden Abschnitt finden Sie Informationen über verschiedene Fördermöglichkeiten im Bereich der Fort- und Weiterbildung. Sowohl private/gemeinnützige als auch staatliche Institutionen stellen in verschiedenen Förderbereichen finanzielle Mittel zur Verfügung und unterstützen damit die lebenslange Qualifizierung von Menschen sowie die Weiterentwicklung von Einrichtungen und Organisationen.
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern.
Geförderter Personenkreis
Angestellte (mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig), ArbeitnehmerInnen und Selbständige mit „aufstockenden Leistungen” nach SGB II, mithelfende Familienangehörige, Mütter und Väter in Elternzeit sowie Berufsrückkehrer/innen
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Bildung und Forschung mit rund 600 Beratungsstellen bundesweit, zu erreichen über die Website zur Bildungsprämie oder über die kostenlose Hotline 0800 2623-000.
Höhe der Förderung
Der Prämiengutschein kann die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken. Ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten darf nicht überschritten werden.
Weiterbildungssparen
Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung auch dann zu finanzieren, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändige und oftmals langfristige Weiterbildung leichter finanzieren. Beim Weiterbildungssparen gelten keine Einkommensgrenzen. Alle Beschäftigten, die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben besitzen, können diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Beide Komponenten können miteinander kombiniert werden (mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren).
Weitere Informationen
www.bildungspraemie.info
Die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) stellt dem KDA finanzielle Mittel zur Verfügung. Mit diesen Mitteln initiiert und unterstützt das KDA neue Wege in der Altenhilfe. Es gibt zweckgebundene Zuschüsse für bestimmte Förderbereiche:
Geförderter Personenkreis/Themen
Berufsbegleitende Qualifizierung von hauptamtlichen und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Altenhilfe
Exkursionen und Besichtigungen
Zuständige Stelle
Kuratorium Deutsche Altenhilfe
An der Pauluskirche 3
50677 Köln
Telefon: 0221/93 18 47 - 0, Durchwahl -12
Telefax 0221/93 18 47 – 6
E-Mail: foerderung(at)kda.de
Zu beantragen über die Spitzenverbände (z.B. beim DiCV in Trier), diese prüfen und leiten die Anträge an den KDA in Köln weiter.
Höhe der Förderung
Wissenswertes
Anträge müssen frühzeitig beim Spitzenverband eingereicht werden (hier die Daten vom DiCV Trier):
für das 1. Quartal: 31. Oktober des Vorjahres,
für das 2. Quartal: 31. Dezember des Vorjahres,
für das 3. Quartal: 31. März des Jahres und
für das 4. Quartal: 31.Juli des Jahres
Weitere Informationen
www.kda.de/foerdermittel.html
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Teilnahme von Beschäftigten an individuellen Weiterbildungsmaßnahmen durch Bildungsgutscheine (QualiScheck). Ziel ist es, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Beschäftigten zu erhalten, zu erweitern und der technischen Entwicklung anzupassen oder einen Beitrag für deren beruflichen Aufstieg zu leisten.
Geförderter Personenkreis
Beschäftigte jeglichen Alters (auch geringfügig Beschäftigte, Kleinunternehmer und Freiberufler sowie Angestellte im öffentlichen Dienst), die in Rheinland-Pfalz gemeldet sind oder dort arbeiten
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Referat 63 – QualiScheck –
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Höhe der Förderung
Einmal jährlich, bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal bis zu 500 Euro.
Die Weiterbildung muss zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden. Nach Abschluss des Kurses werden die Kosten erstattet.
Wissenswertes
Der Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme und vor Anmeldung beim Bildungsanbieter beantragt werden.
Weitere Informationen
www.qualischeck.rlp.de
Auf dem Weiterbildungsportal des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz finden sich weiterführende Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten, Angeboten der beruflichen und allgemeinen Weiterbildung u.v.m.
Nordrhein-Westfalen gewährt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuschüsse zur beruflichen Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten.
Mit dem „Sonderprogramm Bildungsscheck NRW Fachkräfte (2013 bis 2015)“ leistet das Bundesland einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfteinitiative von Deutschland.
Geförderter Personenkreis
Zuständige Stelle
Bildungsschecks werden über verschiedene Beratungsstellen (z.B. Volkshochschulen, Weiterbildungsnetzwerke) ausgestellt
Info-Telefon zum Bildungsscheck: 0211 837-1929
Mo – Fr, 8:00 bis 18:00 Uhr
Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungsentgelte. Bis Mitte 2015 erhöht sich der maximale Förderbetrag von 500,- auf 2.000,- EUR.
Weitere Informationen
www.bildungsscheck.nrw.de
www.weiterbildungsberatung.nrw.de
Mit dem "Qualifizierungsscheck" werden in Hessen Bemühungen von Arbeitnehmern unterstützt, welche für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, um durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.
Geförderter Personenkreis
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (nicht gefördert werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Behörden oder Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung) mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten, gefördert werden die Beschäftigten, wenn sie
Zuständige Stelle
Der Qualifizierungsscheck wird von Beratungsstellen ausgestellt und an Weiterbildung Hessen e.V. übersandt.
Höhe der Förderung
Einmal jährlich, bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal bis zu 500 Euro.
Wissenswertes
Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingetragen sein unter www.hessen-weiterbildung.de/
Weitere Informationen
www.qualifizierungsschecks.de
Informationen unter www.meister-bafoeg.info
Weitere Informationen unter www.sbb-stipendium.de